Der glamouröse Konzerthausball im Freiburger Konzerthaus wird das gesellschaftliche Ereignis in Südbaden und dem Dreiländereck und eine der größten Ballveranstaltungen in Deutschland. Die Tanzschule Gutmann möchte ihren 40. Geburtstag am 13. und 14. Dezember gebührend feiern – nicht nur mit den eigenen Mitgliedern, sondern – wie immer beim Konzerthausball – mit allen, die gern tanzen, feiern und chic ausgehen.
Johnny Schmidt-Brinkmann ist einer der Inhaber und für das Programm verantwortlich. Er lässt sich noch nicht überall in die Karten schauen, was die Gäste im Jubiläumsjahr der Tanzschule erwartet: „Mehr als 150 Mitwirkende der Tanzschule Gutmann, der Ballettschule Krain und der Dance Academy Freiburg werden an unserer großen Show mitwirken. Und es gibt – auf vielfachen Wunsch – ein Wiedersehen mit der Timemachine Show.“ Auch die vierte Ausgabe dieser Show ist eine einzigartige Mischung aus weltbekannten Hits, dynamischem Hip Hop und humorvollem Slapstick. Mit dieser selbstironischen Mischung bringen Tommy, Heinrich und Peter das Publikum zum Lachen und zum Kopfschütteln.
Wer sich an die Konzerthausbälle, die es mittlerweile seit über 25 Jahren gibt, erinnert, weiß, dass dieses Event in die Stadt hineinleuchtet – und das wortwörtlich: auch der Außenbereich wird passend zum Ball-Motto gestaltet werden. Ob „Las Vegas“, „Moulin Rouge“ oder „In 80 Tagen um die Welt“ – der Konzerthausball ist ein Verwandlungskünstler. Auch in diesem Jahr wird es ein besonderes Motto geben, das sich unter anderem in der 45-minütigen zentralen Tanzshow wiederfindet.
Alle, die selbst tanzen, werden vom „Cool & Classic Salonorchester“ begleitet. Das international besetzte Ensemble nennt sich augenzwinkernd selbst die „kriminellste Band der Welt“ und besteht aus erstklassigen Musikern und Komponisten. „Ich mag ihre Mischung aus Tanz-Klassikern und aktuellen Hits in ihrem unverwechselbaren Retro-Sound“, freut sich Schmidt-Brinkmann auf die Band. Vier weitere Tanzflächen runden das Tanzvergnügen ab.
Für hunderte Jugendliche ist der Abend auch ihr Premierenball. Hier darf das Lampenfieber vor dem großen Auftritt nicht fehlen. Die Gastgeber empfehlen elegante Abendkleidung und für alle Jugendlichen heißt es dann „Dress to Impress“. Weitere Infos und Tickets gibt es online unter konzerthausball.de.
Der Freiburger Wochenbericht verlost drei Mal zwei Flanierkarten für den Konzerthaus-Ball. Die Gewinner dürfen sich aussuchen, ob sie diesen am 13. oder 14. Dezember besuchen wollen. Wer gewinnen möchte, ruft bis Sonntag, 8. Dezember, 0 Uhr unter der Telefonnummer 01 37/9 37 95 95 (0,50 € pro Anruf aus dem Dt. Festnetz/Mobilfunk) an, nennt das Stichwort „Konzerthausball“. Teilnahme ab 18 Jahren. Ein Gewinnspiel von: Freiburger Wochenbericht Verlags GmbH, Lörracher Str. 3, 79115 Freiburg. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Viel Glück!
Teilnahmebedingungen Gewinnspiel „Konzerthaus-Ball“
1. Veranstalter:
1.1 Veranstalter des Gewinnspiels ist die Freiburger Wochenbericht Verlags GmbH, Lörracher Str. 3, 79115 Freiburg, im Folgenden als Freiburger Wochenbericht bezeichnet.
1.2 Mit der Teilnahme erklärt sich der Gewinnspielteilnehmer mit der Geltung der Teilnahmebedingungen sowie den Datenschutzbedingungen einverstanden.
2. Teilnahme:
2.1 Um am Gewinnspiel teilnehmen zu können, müssen Teilnehmer unter der kostenpflichtigen Telefon-Hotline (0,50 Cent pro Anruf aus dem Dt. Festnetz/Mobilfunk) mit der Rufnummer 01 37/ 9 37 95 95 anrufen und am Telefon das Stichwort „Konzerthausball“ nennen.
2.2 Das Gewinnspiel beginnt am 4.12.2024 und endet mit Ablauf des 8.12.2024 (nachfolgend „Aktionszeitraum“ genannt).
2.3 Als Gewinn verlost der Freiburger Wochenbericht 3 x 2 Flanierkarten für den Konzerthaus-Ball am 13. oder 14. Dezember 2024 im Konzerthaus Freiburg. Ihren Wunschtermin für den Besuch der Veranstaltung können die Gewinner frei wählen.
3. Teilnahmeberechtigung:
3.1 Teilnahmeberechtigt ist nur, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat.
3.2 Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen, Mitarbeiter des Freiburger Wochenbericht sowie deren Angehörige.
4. Gewinnermittlung, Gewinnbenachrichtung und Gewinnverteilung:
4.1 Die Ermittlung der Gewinner erfolgt zeitnah nach Ablauf des Aktionszeitraum per Losverfahren.
4.2 Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah telefonisch benachrichtigt.
4.3 Die Aushändigung des Gewinns erfolgt nach Beendigung des Gewinnspiels ausschließlich per E-Mail-Versand. Eine Aushändigung des Gewinns auf dem Postweg ist nicht möglich.
5. Datenschutz:
5.1 Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Alle Namen und Telefonnummern der Teilnehmenden werden erfasst und zur Gewinnermittlung gespeichert. Die Kontaktdaten, die vom Gewinner mitgeteilt werden, werden ausschließlich zur Versendung des Gewinnes genutzt und innerhalb eines Jahres gelöscht. Eine weitere Nutzung oder Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Den Teilnehmenden stehen gesetzliche Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu. Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel sind an die im Impressum angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu richten.
5.2 Die Gewinner sind damit einverstanden, im Falle eines Gewinns vom Freiburger Wochenbericht über den Umstand, gewonnen zu haben, informiert und entsprechend kontaktiert zu werden.
6. Rechtsweg:
6.1 Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.