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Kaufinteressent wird bei auffällig günstigem E-Bike stutzig und alarmiert die Polizei

E-BikesEin Angebot für ein E-Bike im Internet wurde zu einem Fall für die Polizei. Foto: Pixabay

An diesem Angebot war etwas faul: Ein aufmerksamer Bürger ist am Freitag, 15. März 2024 auf ein Inserat auf einer Internetplattform gestoßen, das einen auffällig günstigen Kaufpreis für ein E-Bike aufwies.

Der Mann informierte die Polizei, die anschließend über die Plattform Kontakt zum Verkäufer aufnahm. Da sich der Verdacht des unrechtmäßigen Verkaufs des E-Bikes erhärtete, wurde ein Scheinkauf initiiert. Im Keller eines Anwesens in Freiburg gaben sich die Beamten des Polizeireviers Freiburg-Süd dann zu erkennen und konnten den Sachverhalt aufklären.

Der 45-jährige Beschuldigte erwarb am Morgen des 15. März 2024 das Fahrrad in einem Geschäft in Emmendingen unter falschem Namen und mit Kreditkartenzahlung. Bereits in der Vergangenheit war er damit aufgefallen, Lastschriften nach Käufen wieder zurückzuziehen und sich somit zu bereichern. Die Polizei beschlagnahmte das E-Bike vor Ort.