Der Angeklagten liegt Verwahrungsbruch und Verwenden von verfassungswidrigen Kennzeichen zur Last. Im Mai 2021 soll die Angeklagte ferner von ihrem Wohnort in einer Gemeinde im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald auf ihrer Facebook-Seite ein Bild mit Hakenkreuz geteilt haben, bei dem es um einen Vergleich zwischen Ungeimpften in der Corona-Pandemie und Juden gegangen sei.
Am Landgericht Freiburg sollte am Montag das Berufungsverfahren gegen eine ehemals Freiburger Rechtsanwältin geführt werden, der unter anderem die Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen vorgeworfen wurde. Die Angeklagte Lena W., die mittlerweile in Göttingen lebt, erschien aber nicht zur Verhandlung. Auch ihre Anwältin Sarah Kintzel, eine ebenfalls in Niedersachsen tätige Arbeitsrechtlerin, ließ sich nicht blicken. Stattdessen ließ die Anwältin für ihre Mandantin ein Attest ohne Datum und ohne ärztliche Diagnose vorlegen, in welchem eine Göttinger Ärztin der Angeklagten bescheinigte, dass sie aufgrund „massiver körperlicher Einschränkungen“ nicht zur Verhandlung kommen könne. Als der Richter telefonisch bei der Ärztin nachhaken wollte, landete er in einer Telefonwarteschleife.
Vergeblicher Anruf
„Das reicht nicht“, so der Vorsitzende Richter Alexander Klein und Staatsanwältin Julia Macke übereinstimmend. Die Berufung der Angeklagten gegen ein zwei Jahre altes Urteil des Freiburger Amtsgerichtes wurde somit verworfen. Das Gericht hatte die Frau zu einer vierstelligen Gesamtstrafe verurteilt, nachdem sie im Vorfeld zwei Strafbefehle nicht akzeptiert hatte. Im einen Fall hatte die Anwältin in einem Verfahren eine DVD mit Beweismitteln nach Akteneinsicht nicht wieder an die Behörden zurückgegeben mit der Begründung, dass die DVD manipuliert werde, wenn sie die Aufnahmen herausrücken werde.
Kurios dabei: auf der DVD waren Beweismittel im Zusammenhang mit einem Verkehrsdelikt zu sehen, das die Angeklagte selbst begangen haben soll. Das diesbezügliche Strafverfahren gegen Lena W. wurde 2021 eingestellt. Nicht aber das Verfahren wegen des „Verwahrungsbruchs“, den die Frau begangen hatte, als sie die DVD länger als erlaubt behalten wollte.
Der zweite Strafbefehl gegen die Anwältin erging, nachdem sie 2021 auf Facebook von ihrem damaligen Wohnort in St. Peter/Breisgau-Hochschwarzwald aus ein Bild mit einem Hakenkreuz geteilt hatte, auf dem eine inhaltliche Parallele zwischen ungeimpften Menschen in der Corona-Pandemie und den verfolgten Juden in der Nazizeit gezogen wurde. Vor Gericht hatte die Frau damals behauptet, sie habe das Bild beim Reiten versehentlich geteilt.
Immerhin das konnte am Montag halbwegs geklärt werden: Dem Pferdesport scheint die Frau verbunden geblieben zu sein, sie lebt mittlerweile auf einem Reiterhof. Dass das Urteil gegen ihre Berufung gegen die Geldstrafe vor zwei Jahren Rechtskraft erlangt, ist indes weiterhin unklar: Lena W. kann gegen das Urteil vom Montag Rechtsmittel beim Oberlandesgericht einlegen.
Autor: Bernd Peters