Deutschlands größter Freizeitpark feiert wieder die gruseligste Zeit des Jahres: Allerlei Hexen und Gespenster entführen die Besucher vom 28. September bis zum 3. November in eine einmalige Atmosphäre.
Eine außergewöhnliche Dekoration, ein herbstliches kulinarisches Angebot und atemberaubende Shows entführen die Besucher in eine Welt aus Grusel und Magie. Im Europa-Park tummeln sich zur Herbstzeit dunkle Gestalten. Spinnweben und mystische Musik machen die Halloween-Stimmung perfekt.
Gewinnspiel:
Der Freiburger Wochenbericht verlost zwei Mal zwei Freikarten für den Europa-Park (Saison 2024/25). Wer gewinnen möchte, ruft bis Sonntag, 13. Oktober, 0 Uhr unter der Telefonnummer 01 37/9 37 95 95 (0,50 € pro Anruf aus dem Dt. Festnetz/Mobilfunk) an, nennt das Stichwort „Europa-Park“. Teilnahme ab 18 Jahren. Ein Gewinnspiel von: Freiburger Wochenbericht Verlags GmbH, Lörracher Str. 3, 79115 Freiburg. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Viel Glück!
Teilnahmebedingungen Gewinnspiel Europa-Park
1. Veranstalter:
1.1 Veranstalter des Gewinnspiels ist die Freiburger Wochenbericht Verlags GmbH, Lörracher Str. 3, 79115 Freiburg, im Folgenden als Freiburger Wochenbericht bezeichnet.
1.2 Mit der Teilnahme erklärt sich der Gewinnspielteilnehmer mit der Geltung der Teilnahmebedingungen sowie den Datenschutzbedingungen einverstanden.
2. Teilnahme:
2.1 Um am Gewinnspiel teilnehmen zu können, müssen Teilnehmer unter der kostenpflichtigen Telefon-Hotline (0,50 Cent pro Anruf aus dem Dt. Festnetz/Mobilfunk) mit der Rufnummer 01 37/ 9 37 95 95 anrufen und am Telefon das Stichwort „Europa-Park“ nennen.
2.2 Das Gewinnspiel beginnt am 9.10.2024 und endet mit Ablauf des 13.10.2024 (nachfolgend „Aktionszeitraum“ genannt).
2.3 Als Gewinn verlost der Freiburger Wochenbericht 2 x 2 zwei Freikarten für den Europa-Park (Saison 2024/25).
3. Teilnahmeberechtigung:
3.1 Teilnahmeberechtigt ist nur, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat.
3.2 Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen, Mitarbeiter des Freiburger Wochenbericht sowie deren Angehörige.
4. Gewinnermittlung, Gewinnbenachrichtung und Gewinnverteilung:
4.1 Die Ermittlung der Gewinner erfolgt zeitnah nach Ablauf des Aktionszeitraum per Losverfahren.
4.2 Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah telefonisch benachrichtigt.
4.3 Die Aushändigung des Gewinns erfolgt nach Beendigung des Gewinnspiels ausschließlich per Selbstabholung unter dieser Adresse: Freiburger Wochenbericht Verlags GmbH, Lörracher Straße 3, 79115 Freiburg. Eine Aushändigung des Gewinns auf dem Postweg ist nicht möglich.
5. Datenschutz:
5.1 Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Alle Namen und Telefonnummern der Teilnehmenden werden erfasst und zur Gewinnermittlung gespeichert. Die Kontaktdaten, die vom Gewinner mitgeteilt werden, werden ausschließlich zur Versendung des Gewinnes genutzt und innerhalb eines Jahres gelöscht. Eine weitere Nutzung oder Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Den Teilnehmenden stehen gesetzliche Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu. Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel sind an die im Impressum angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu richten.
5.2 Die Gewinner sind damit einverstanden, im Falle eines Gewinns vom Freiburger Wochenbericht über den Umstand, gewonnen zu haben, informiert und entsprechend kontaktiert zu werden.
6. Rechtsweg:
6.1 Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.