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Kritik an geplanter Verpackungssteuer in Freiburg: „Mehr Bürokratie und höhere Preise“

Beim Bäcker hätte die Verpackungssteuer ihre Tücken – das wurde beim Vor-Ort-Termin bei Beckesepp deutlich. Bei Fleischkäsweckle und Co. müsste Filialleiterin Anne Kresk hinter der Theke beim Kunden nachfragen.Beim Bäcker hätte die Verpackungssteuer ihre Tücken – das wurde beim Vor-Ort-Termin bei Beckesepp deutlich. Bei Fleischkäsweckle und Co. müsste Filialleiterin Anne Kresk hinter der Theke beim Kunden nachfragen.. Foto: Schuh

„Essen Sie das Fleischkäsweckle warm oder kalt – unterwegs oder zuhause?“: Wenn eine kommunale Verpackungssteuer in Freiburg eingeführt wird, könnten Kunden beim Bäcker oder Metzger diese oder so ähnliche Frage gestellt bekommen. Denn davon hängt ab, ob die Steuer fällig wird. Bei einem Pressetermin stellte die IHK Südlicher Oberrhein in der Beckesepp-Filiale am Holzmarkt mögliche Auswirkungen im Alltag vor.

Rund 4.500 Kilo weggeworfener Abfall werden in Freiburg täglich gesammelt. Im April 2024 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer in diesem Jahr vorzubereiten. Zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht die von der Stadt Tübingen eingeführte Verpackungssteuer überraschend für zulässig erklärt. Bei einem Pressetermin der IHK Südlicher Oberrhein am Montag in der Beckesepp-Filiale wurde gezeigt, welche Auswirkungen eine solche Steuer im Alltag haben könnte.

„Das Thema beschäftigt uns schon länger, wir lehnen eine kommunale Verpackungssteuer entschieden ab. Für Unternehmen nimmt die Bürokratie aufgrund komplizierter Vorschriften zu und für die Verbraucher werden die Produkte teurer. Stattdessen sollte die Mehrwegpflicht gefördert werden und Müllsünder sollten stärker geahndet werden“, so Alwin Wagner, der Stellvertretende Hauptgeschäftsführer der IHK Südlicher Oberrhein. Die Verpackungssteuer soll den Müll im öffentlichen Raum reduzieren. Pro Einwegverpackung für Pizza, Döner und mehr werden 50 Cent fällig. Ebenso für den Kaffee-Pappbecher – für Einwegbesteck und Trinkhalme sind es 20 Cent. Die Steuer gilt für die Betriebe, könnte aber an die Kunden weitergegeben werden, um Kosten zu decken.

Im Alltag könnte dies zu einem deutlich höheren Aufwand führen, das zeigt der Vor-Ort-Termin in der Bäckerei. Hier könnten die Kunden dann öfter die Frage hören: „Essen Sie das Fleischkäsweckle sofort oder zuhause?“ Denn ein kaltes würde – ebenfalls wie normal belegte Brötchen – nicht besteuert, ein warmes bei gleicher Verpackung dagegen schon. Aber: Entscheidend ist der sofortige Verzehr: Deshalb müsste das Verkaufspersonal im Prinzip auch beim kalten Fleischkäsweckle fragen, ob das gleich gegessen wird – falls ja wäre die Verpackungssteuer fällig. Ein weiteres Beispiel: holt man eine Pizza ab, müsse man die Steuer für den Karton bezahlen, wird die Pizza jedoch nach Hause geliefert, gelte dies nicht.


20 Cent fürs Einwegbesteck – aber wenn es größer als 10 Zentimeter ist

Wird Salat oder Müsli Besteck hinzugefügt – egal aus welchem Material – greift die Steuer, aber nur wenn das Besteck größer als zehn Zentimeter ist. „Solche Vorschriften haben schon dazu geführt, dass eine Großbäckerei in Tübingen ihr Sortiment bereinigt hat,“, so Christina Gehri von der IHK Südlicher Oberrhein. „Diese Beispiele zeigen, wie komplex die geplanten Regelungen sein können – für kleine Imbisse bis hin zu großen Supermärkten“, erklärte Alwin Wagner. Die Steuer würde außerdem zu hohem Schulungsbedarf bei den Mitarbeitern führen. „Ich glaube, dass das der falsche Weg ist, das ist so viel zu komplex“, so Beckesepp-Geschäftsführer Johannes Ruf. Allein in seiner Filiale am Hauptbahnhof wäre dies bei so vielen Reisenden nicht umsetzbar. Würde die Steuer eingeführt brauche er außerdem zwei getrennte Kassensysteme für die Standorte in Freiburg und im Dreisamtal.
„Wir müssen kleinere und mittlere Unternehmen entlasten und nicht noch Bürokratie schaffen und dafür sorgen, dass die Produkte teurer werden“, betont auch Christopher Glück, Dehoga-Kreisvorsitzender für Freiburg-Stadt.