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Mann für heimliche Bikini-Fotos von Frauen im Freiburger Seepark verurteilt

Seepark in FreiburgAm Flückigersee im Seepark entstanden die Fotos, die für Furore sorgten. Foto: Joers

Er fotografierte knapp bekleidete Seepark-Besucherinnen und postete die Bilder ohne das Wissen der Frauen in sozialen Medien. Am Montag landete der Fall vor dem Amtsgericht, das am Ende der Verhandlung eine Bewährungsstrafe verhängte.

Am Montag saß ein älterer Herr in dicker Jacke und mit grauen Wuschelhaaren auf der Anklagebank des Freiburger Amtsgerichts. Ihm wird vorgeworfen, im Juli 2024 knapp bekleidete Frauen im Freiburger Seepark heimlich fotografiert zu haben. Anschließend lädt er die Bikini-Fotos unter seinen Klarnamen-Profilen auf Facebook und Instagram hoch. Freizügige Bilder von fünf Frauen fanden sich ohne deren Wissen plötzlich im Netz wieder, darunter die einer 15- und einer 16-Jährigen.

„Das war kein Zufall“

Die Nachricht verbreitete sich wie ein Lauffeuer, denn beide Profile waren öffentlich einsehbar. Über die unterschiedlichsten Kanäle gingen Hinweise bei der Polizei ein, die den Mann sogar auf frischer Tat ertappte. „Er war sofort kooperativ und hat uns sein Handy überlassen“, berichtete die damals zuständige Polizeibeamtin am Montag vor Gericht. Die Anklage gegen den fast 60-jährigen Mann lautet auf „Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz“.

Dass es überhaupt zu einer öffentlichen Verhandlung kam und der Fall nicht einfach nach Aktenlage per schriftlichem Strafbefehlsverfahren entschieden wurde, liegt an den Vorstrafen des Mannes: 1994 wurde er jeweils in Bayern wegen sexueller Nötigung und 2000 wegen versuchter sexueller Nötigung zu Bewährungsstrafen verurteilt. 2003 folgte dann eine Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung wegen Vergewaltigung und schwerer Misshandlung seines Opfers. Erst 2018 kam er aus der Haft, bis 2023 auf Bewährung und unter Auflagen.

Seitdem lebt er freiwillig in einer betreuten Wohngruppe, mit strengen und regelmäßigen Alkoholkontrollen. Seine dortige Betreuerin habe ihn nie als „aufdringlich erlebt oder übergriffig“. Doch als im Juli seine Alkoholtests auffällig wurden, habe man ihn zum Besuch einer Entzugsklinik gedrängt – „sonst hätten wir ihn rausgeschmissen“, so die Psychologin.

Es war genau die Zeit, als er die Fotos im Seepark machte. Warum er das getan habe, fragte der Richter? Er habe einfach wahllos Menschen fotografiert und diese aufgrund seiner Sehbehinderung ohnehin nicht erkennen können. Er habe auch nicht gewusst, dass es nicht erlaubt sei, die Bilder ohne Einverständnis der Betroffenen online zu verbreiten. Eine Erklärung, die die Staatsanwältin empört zurück wies, was am Ende auch der Vorsitzende Richter so sah: „Das war kein Zufall, dass da leichtbekleidete Frauen geknipst wurden, sondern Ihre Absicht“, sagte er bei der Urteilsverkündung. Er verurteilte den Mann, der sich am Montag zweimal bei den betroffenen Frauen entschuldigte, zu sechs Monaten Haftstrafe auf Bewährung.