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Ex-Mitarbeiter des Freiburger Rathauses wegen Vorteilsannahme verurteilt

Rathaus im StühlingerKriminelles Verhalten eines Ex-Mitarbeiters der Stadt. Foto: Ingo Schneider

Wegen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung sind ein ehemaliger Mitarbeiter der Stadt Freiburg und ein mit ihm befreundeter Unternehmer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Für Auftragsvergaben an immer dieselbe Firma hatte der städtische Mitarbeiter von dieser im Gegenzug 60.000 Euro erhalten. Fragen wirft in dem Fall das Verhalten der Stadt auf.

Die Verhandlung am Montag vor dem Amtsgericht Freiburg endete mit einem Geständnis der beiden Beschuldigten. Er räume ein, dass seine damalige Stellung als Angestellter der Stadt bei der Annahme
der finanziellen Vorteile eine Rolle gespielt habe. „Das tut mir leid“, sagte der heute 65-Jährige. Auch der mit ihm befreundete 71-jährige Chef eines Elektrounternehmens sagte, er bedaure sein Fehlverhalten. Im Zuge dieser Verständigung nach Paragraph 154 der Strafprozessordnung stufte die Staatsanwaltschaft den ursprünglichen Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit auf Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung herab – auch um den komplexen Prozess abzukürzen. Das Gericht verurteilte beide zu einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung. Wegen der „rechtsstaatswidrigen Verzögerung des Verfahrens“ wurde den Angeklagten zwei Monate Strafe erlassen. Der Ex-Mitarbeiter der Stadt muss aber 40.000 Euro an die Stadt zurückzahlen, der Unternehmer 10.000 Euro an die Kinderkrebshilfe.

Zwischen 2013 und 2018 hatte der 65-Jährige, der beim städtischen Gebäudemanagement angestellt war, von dem Unternehmer finanzielle Vorteile von rund 60.000 Euro erhalten – konkret bezahlte der 71-Jährige Rechnungen seines Freundes fürs Tanken, Autowaschen, für Pkw-Reparaturen sowie die Anzahlung für den Kauf eines Wohnmobils. Im Gegenzug verschaffte ihm der städtische Angestellte Aufträge in städtischen Gebäuden – in erster Linie für das Berufsschulzentrum in der Bissierstraße.

Das Auftragsvolumen umfasste eine Höhe von 1,8 Millionen Euro, so die Staatsanwaltschaft. Die Elektrofirma aus dem südlichen Breisgau habe als „Hauselektriker“ des Berufsschulzentrums fungiert, nicht zuletzt wegen ihrer Fachkenntnisse vor Ort und der hohen Arbeitsqualität. Die Firma habe sich im Keller der Schule sogar einen Werkstattraum mit Kühlschrank und Mikrowelle für ihre Angestellten einrichten dürfen, was der zuständige Kriminalhauptkomissar in seiner Zeugenaussage als „Kuriosum“ bezeichnete.

Fragen wirft auch das Verhalten der Stadt auf. Schon 1999 sei ein erster Verdacht über das Fehlverhalten des Ex-Angestellten aufgetaucht. Nach einer Prüfung seien die Vorwürfe im Jahr 2000 aber fallen gelassen worden. In den Folgejahren habe das Rechnungsprüfungsamt immer wieder auf Auffälligkeiten hingewiesen. Warum die Kripo dann aber erst im Jahr 2016 eingeschaltet wurde, „entzieht sich meiner Kenntnis“, so der Kommissar. Matthias Joers