Nach seinem umstrittenem Polizeivideo erhält TikToker Maurizio „Maurii“ Pastore vor dem Landgericht in Freiburg einen vorläufiger Freispruch. Gleichzeitig kommt auf ihn eine Geldstrafe zu.
Der Influencer Maurizio „Maurii“ Pastore aus Elzach/Kreis Emmendingen ist vom Landgericht Berlin wegen besonders schwerer Verletzung von Persönlichkeitsrechten in zwei Fällen zu einem Schadensersatz in Höhe von insgesamt 40.000 Euro verurteilt worden. Das wurde im Zuge einer Berufungsverhandlung wegen übler Nachrede gegen den 27-Jährigen in Freiburg bekannt, in der Pastore vom Vorwurf der üblen Nachrede in zweiter Instanz freigesprochen wurde. Ein Revisionsverfahren wird jedoch geprüft.
Das Gericht folgte damit dem Plädoyer von Verteidiger Christoph Nix. Er hatte für seinen Mandanten den Freispruch gefordert, während Oberstaatsanwalt Karsten-Nils Schwarz eine Geldstrafe von 14.000 Euro gefordert hatte.
Geklagt hatten der Freiburger Polizeipräsident Franz Semling und dessen Referentin Franziska P. (Name geändert). Hintergrund ist ein tiktok Video, mit dem „Maurii“ vor drei Jahren für Aufsehen gesorgt hatte. In dem Video wird – für Polizei-Insider eindeutig erkennbar – angedeutet, dass Semling seine Referentin im Gegenzug für sexuelle Handlungen überdurchschnittlich schnell und häufig befördert haben soll, während andere Beamte bei der Beförderung übergangen worden seien. Im vergangenen Jahr hatte das Amtsgericht Waldkirch den Influencer deswegen zu einer Geldstrafe in Höhe von 18.200 Euro wegen übler Nachrede verurteilt. Gegen das Urteil hatte der ehemalige Polizist Pastore Berufung eingelegt, die nun in Freiburg verhandelt wurde.
Franziska P. betonte in ihrer Zeugenaussage, dass sie durch das Video denunziert und sexuell erniedrigt worden sei. Das Thema verfolge sie im Beruf wie im Privatleben bis heute. Semling, der sich lediglich schriftlich zu dem Fall äußerte und aus gesundheitlichen Gründen nicht als Zeuge vernommen werden konnte, betonte zudem neben der Diffamierung seiner eigenen Person den Imageschaden für die Polizei durch das Video.
Verteidiger Christoph Nix betonte hingegen, dass die Arbeit seines Mandanten durch die Kunstfreiheit gedeckt sei und keinesfalls darauf abgezielt habe, irgendjemanden persönlich zu diskreditieren. Vielmehr könne man in dem 31 Sekunden langen Video eine Kritik an der Polizei im Allgemeinen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Sex-Skandals um den früheren Polizeiinspekteur des Landes Baden-Württemberg, erkennen. Dieser Lesart folgte auch Richter Alexander Klein in der Begründung seines Freispruchs: das Bundesverfassungsgericht sehe die Kunstfreiheit umfassend durch das Grundgesetz gedeckt, sie dürfe nicht in den Hintergrund gestellt werden. Das Video sei mit seinen fiktiven Szenen eher als Systemkritik an der Polizei und nicht als persönlicher Angriff auf die beiden Kläger zu interpretieren, auch wenn dies hart für Semling und seine Referentin sei, da sie vielfach im privaten Umfeld und polizeiintern auf das Video angesprochen worden seien. Zuvor war eine gütliche Einigung, die Richter Klein angeregt hatte, an der Weigerung der Staatsanwaltschaft gescheitert. Inzwischen hat sie Revision eingelegt.
Und weiteres Ungemach ist im Anmarsch: Denn mittlerweile gibt es ein weiteres Strafverfahren gegen Maurizio Pastore wegen eines anderen TikTok Videos im Zusammenhang mit dem nun aufgehobenen Urteil in Waldkirch vor einem Jahr. In diesem weiteren Fall ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft in Offenburg.
Autor: Bernd Peters