Am 23. Februar 2025 soll ein neuer Bundestag gewählt werden. Vorausgegangen war eine tagelange und scharf geführte Debatte um einen möglichen Wahltermin. Die wurde auch im Freiburger Rathaus verfolgt, denn hier muss letztendlich die Wahl für Freiburg organisiert werden. Denn vorgezogene Neuwahlen bedeuten für das Wahlamt und auch die Parteien viel Arbeit.
„Jeder Tag, an dem wir einen Wahltermin wissen, ist für uns ein Riesengewinn“, sagt Freiburgs Wahlamtsleiter Michael Haußmann. Insofern scheint diese Kuh wohl vom Eis. Vertreter von Opposition und Regierungsparteien einigten sich Medienberichten zufolge am Dienstag auf den 23. Februar 2025 als Termin für die Bundestagswahl. Bundeskanzler Olaf Scholz soll am 16. Dezember die Vertrauensfrage im Bundestag stellen und am 27. Dezember würde das Parlament aufgelöst werden. Danach bleiben laut Verfassung 60 Tage Zeit für eine Neuwahl.
„Diese 60-Tagesfrist, die im Grundgesetz steht, resultiert aus Zeiten, in denen die Briefwahl noch keine Rolle gespielt hat“, sagt Haußmann. Inzwischen aber würden rund 50 Prozent der Wähler per Brief abstimmen. Das hohe Briefwahlaufkommen sei einer der Knackpunkte auf dem Weg zu vorgezogenen Neuwahlen. „Wir stellen bei jeder Wahl Personal ein, damit wir unsere Wahlbüros öffnen können, um die Briefwahl abzuwickeln. Auch da brauchen wir einen Termin. Wir müssen Arbeitsverträge machen und den Leuten sagen, wann wir mit einem Einsatz rechnen“, erklärt Haußmann.
Auch die viel zitierte Aussage von Bundeswahlamtsleiterin Ruth Brand, die bei einem zu frühen Wahltermin von „unabwägbaren Risiken auf allen Ebenen“ sprach, sei Haußmann zufolge nicht ohne Grund erfolgt. „Da sprechen wir über Zeiträume, die sind aus wahlorganisatorischer Sicht fast nicht machbar. Das liegt nicht daran, dass die Verwaltung versagt oder das nicht so schnell hin bekommt. Sondern wir möchten das ganze verfassungsgemäß durchführen“, sagt Haußmann mit Blick gerade auf die Parteien, die zunächst mal ihre Kandidaten finden müssen. Und kleinere Parteien, die noch gar nicht im Parlament vertreten seien, müssten als allererstes die notwendigen Unterstützungsunterschriften sammeln, um überhaupt zur Wahl zugelassen zu werden.
Personal, Räume, MaterialDie Wahl bestehe also nicht nur aus dem Wahlsonntag und Stimmzetteln, die gedruckt werden müssen. „Es gibt Ausschüsse, die gebildet werden müssen, um Wahlvorschläge zuzulassen. Und erst nachdem diese zugelassen sind und auch die Beschwerdefrist abgelaufen ist – wir sind ja ein Rechtsstaat – erst dann kann man die Stimmzettel drucken und verteilen“, so Haußmann.
Im städtischen Wahlamt habe man seit dem Ampel-Aus vor allem intern diskutiert und abgestimmt, mit wie vielen Wahlbezirken die Stadt Freiburg ins Rennen gehen werde oder ob die Briefwahlauszählung wieder zentral stattfinden solle. Jetzt, wo der Termin festzustehen scheint, stehen Haußmann und sein Team in den Startlöchern, um die Wahlmaschinerie ins Laufen zu bringen. Es müssen Gebäude reserviert werden, in denen gewählt wird und auch notwendige Materialien termingerecht beschafft werden: „Wir brauchen natürlich nun schnellstmöglich Gewissheit zu dem in der Presse genannten Termin am 23. Februar 2025“, sagt er.
Aus organisatorischer Sicht am wichtigsten sei aber die Personalgewinnung. Schließlich stehen auch bei vielen städtischen Angestellten die Weihnachts- oder Skiurlaube an, sagt Haußmann: „Da müssen wir frühzeitig raus mit einer Voranfrage, damit wir unsere Leute zusammenbekommen. Das bereiten wir jetzt vor.“