Star des beliebten Festivals Anfang April im Ballhaus Freiburg ist natürlich wieder der Gin: Unter dem
Motto „Genießen, Lernen, Relaxen“ präsentiert die „Gin a’ Fair“ am 5. und 6. April die Geschmacksvielfalt des Kult-Getränks.
Das einzigartige Tastingformat mit Festivalambiente bietet bis zu 100 Produktproben zum Thema Gin + Tonic. Garantiert sind Produktproben aller Gins immer kostenlos, die Gin+Tonic Lieblingskombination kann als Highball an einer der über 25 Pop-Up- Bars für faire fünf bis acht Euro verkostet werden.
Auf Wunsch kaufen sich die Besucherinnen und Besucher ihre Lieblingsflasche direkt am Stand. Neben einer großen Auswahl an Gins präsentieren internationale Markenbotschafter, regionale Manufakturen und professionelle Bartender alles, was für einen perfekten Gin Tonic benötigt wird.
Das Ambiente des Ballhauses Freiburg, Foodtrucks, kulinarische Überraschungen sowie eine Auswahl an alkoholfreien Kalt- und Heißgetränken runden das Angebot der Gin a’ Fair ab.
Tickets sind im Vorverkauf ab 18,80 Euro unter www.ginafair.com erhältlich. Im Eintrittspreis sind kostenlose Produktproben auf der Messe sowie eine Flasche Wasser enthalten. 18 Jahre ist das Mindestalter für den Besuch des Gin-Festivals.
Verlosung: Karten für die Gin a’ Fair gewinnen:
Der Freiburger Wochenbericht verlost 5×2 Eintrittskarten für die Gin a’Fair im Ballhaus. Wer gewinnen möchte, ruft bis Sonntag, 31. März, 0 Uhr unter der 01 37/9 37 95 95 (0,50 € pro Anruf aus dem Dt. Festnetz/Mobilfunk) an, nennt das Stichwort „Gin a’ Fair“. Teilnahme ab 18 Jahren. Ein Gewinnspiel von: Freiburger Wochenbericht Verlags GmbH, Lörracher Str. 3, 79115 Freiburg. Die Gewinner werden per Los ermittelt und telefonisch benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Viel Glück!
Teilnahmebedingungen Gewinnspiel Gin a’ Fair
Veranstalter:
Veranstalter des Gewinnspiels ist die Freiburger Wochenbericht Verlags GmbH, Lörracher Str. 3, 79115 Freiburg, im Folgenden als Freiburger Wochenbericht bezeichnet.
Mit der Teilnahme erklärt sich der Gewinnspielteilnehmer mit der Geltung der Teilnahmebedingungen sowie den Datenschutzbedingungen einverstanden.
Teilnahme:
Um am Gewinnspiel teilnehmen zu können, müssen Teilnehmer unter der kostenpflichtigen Telefon-Hotline (0,50 Cent pro Anruf aus dem Dt. Festnetz/Mobilfunk) mit der Rufnummer 01 37/ 9 37 95 95 anrufen und am Telefon das Stichwort „Gin a’Fair“ nennen.
Das Gewinnspiel beginnt am 27.03.2024 und endet mit Ablauf des 31.03.2024 (nachfolgend „Aktionszeitraum“ genannt).
Als Gewinn verlost der Freiburger Wochenbericht 5 x 2 Eintrittskarten für die Gin a’ Fair am 5. und 6. April 2024 im Ballhaus Freiburg
Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt ist nur, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat. Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen, Mitarbeiter des Freiburger Wochenbericht sowie deren Angehörige.
Gewinnermittlung, Gewinnbenachrichtung und Gewinnverteilung:
Die Ermittlung der Gewinner erfolgt zeitnah nach Ablauf des Aktionszeitraum per Losverfahren.
Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah telefonisch benachrichtigt.
Die Aushändigung des Gewinns erfolgt nach Beendigung des Gewinnspiels, die Tickets werden am Einlass der Gin a’ Fair zur Abholung hinterlegt, Änderungen vorbehalten. Eine Aushändigung des Gewinns auf dem Postweg ist nicht möglich.
Datenschutz:
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Alle Namen und Telefonnummern der Teilnehmenden werden erfasst und zur Gewinnermittlung gespeichert. Die Kontaktdaten, die vom Gewinner mitgeteilt werden, werden ausschließlich zur Versendung des Gewinnes genutzt und innerhalb eines Jahres gelöscht. Eine weitere Nutzung oder Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Den Teilnehmenden stehen gesetzliche Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu. Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel sind an die im Impressum angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu richten.
Die Gewinner sind damit einverstanden, im Falle eines Gewinns vom Freiburger Wochenbericht über den Umstand, gewonnen zu haben, informiert und entsprechend kontaktiert zu werden.
Rechtsweg:
Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.