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Mordprozess in Freiburg: Nach der Bluttat hatten die Täter Sex im Baustellenklo

Mordprozess in FreiburgEine junge Frau wird zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, weil sie nach Ansicht eines Gerichts ihren eigenen Vater getötet hat. Auch ein Komplize muss hinter Gitter. Foto: Christian Böhmer /dpa

Den Vater ermordet, die Mutter schwer verletzt: Nach der schrecklichen Tat einer Freiburgerin und ihres Freundes im Juli 2023 in Freiburg-Herdern ist der Gerichtsprozess vorbei: Das Landgericht Freiburg verurteilte das Drogen-Pärchen zu lebenslanger Haft.

Das Landgericht Freiburg hat die 24-jährige Ina T. und ihren 23 Jahre alten Bekannten Alexander G. zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das junge Paar in den frühen Morgenstunden des 18. Juli 2023 in Freiburg den Vater von Ina T., den Kinderbuchautor Wolfgang W. (67), bestialisch mit zahlreichen Messerstichen und Axthieben ermordet hat. Die Mutter der jungen Frau, Petra W. (64) wurde von den beiden Angreifern ebenfalls mit Messerstichen und Axthieben lebensgefährlich verletzt. Sie leidet bis heute körperlich und seelisch an den Folgen der Tat, die vom Gericht als heimtückischer Mord, Mordversuch und gefährliche Körperverletzung gewertet wurde. Wolfgang W. habe keine Chance gehabt, sich gegen den Überraschungsangriff zu wehren, so Richterin Lisa Schmenger.

Trotz der vielfältigen Drogenprobleme der beiden Angeklagten und der schweren psychischen Erkrankung der jungen Frau seien beide in ihrer Steuerungs- und Schuldfähigkeit nicht eingeschränkt gewesen. Der Grund für die Tat sei Rache gewesen: Ina T. habe ihre Eltern gehasst und sei davon ausgegangen, dass ihr Vater sie zwischen dem sechsten und 14. Lebensjahr mit dem Wissen ihrer Mutter sexuell missbraucht habe. Dafür, so die Urteilsbegründung, habe es aber keine objektiven Hinweise gegeben. Vielmehr seien Ärzte der jungen Frau schon vor mehreren Jahren davon ausgegangen, dass sie nach einem Trauma in ihrer Kindheit suche, um eine Erklärung für ihre schweren psychischen und suchtbedingten Probleme, die Selbstverletzungen und Suizid-Gedanken zu finden.

Die junge Frau habe ein „False Memory Syndrome“ entwickelt. Damit wird in der internationalen Fachsprache ein Zustand bezeichnet, in dem ein psychisch kranker Patient sich Erinnerungen einbildet und diese nicht von wahren Erlebnissen unterscheiden kann.

Nach der Tat versteckte sich das Paar in einem Dixie-Klo

Ina T. kam auffällig mit einer schwarzen Träne am Auge geschminkt im schwarzen Rolli und einer Leoparden-Legging zur Urteilsverkündung. Den Urteilsspruch und die ermahnenden Worte der Richterin ließ sie äußerlich ungerührt, fast schmollend über sich ergehen. Alexander G. schüttelte wiederholt den Kopf und knetete seine Hände während der Urteilsbegründung. Er soll seit seinem 12. Lebensjahr Suchtprobleme gehabt haben. Mit Ina T. war er zum Tatzeitpunkt erst seit einigen Tagen intim befreundet. Trotzdem ließ er sich offenbar schnell auf ihre Mordpläne ein und von ihrem Hass auf ihre Eltern anstecken: Von einem Freund versuchte er eine Machete für den Mord zu erhalten, hatte damit aber keinen Erfolg.

Das junge Paar war nach der Tat zu Fuß vom Tatort geflüchtet und hatte sich in einem Dixie-Klo versteckt. Dort rauchten die beiden Täter einen Joint und hatten Sex, bevor sie von der Polizei entdeckt und verhaftet wurden. Die Tatwaffen hatten sie am Tat vor dem Mord aus dem Keller der Eltern von Alexander G. in Kehl/Ortenau mitgehen lassen.

Im Prozess hatten beide Teilgeständnisse abgelegt, sich aber in Details zur Tat widersprochen. Sebastian Glathe, der Anwalt von Ina T., kündigte Rechtsmittel gegen das Urteil an, zeigte sich nach dem Urteil aber auch erleichtert, dass das Gericht bei der Tat keine besondere Schwere der Schuld feststellte und keine Sicherungsverwahrung für die beiden jungen Leute anordnete.

Autor: Bernd Peters