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Polizist zieht Bußgeld-Einspruch nach exhibitionistischer Handlung zurück

Um ein öffentliches Verfahren kommt ein Polizist herum, der seinen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid aufgrund exhibitionistischer Handlungen in einem Baumarkt zurückgezogen hat. Foto: pixabay.de

Ein hochrangiger Polizist aus Südbaden hat seinen Einspruch gegen ein Bußgeld in Höhe von 750 Euro zurückgenommen, welches das Landratsamt in Offenburg gegen den Beamten erlassen hatte, nachdem er in einem Einkaufsmarkt in Ettenheim/Ortenau bei exhibitionistischen Handlungen ertappt worden war. Das hat das Amtsgericht Lahr auf Anfrage unserer Redaktion bestätigt.

Auch in Freiburg hatte der Beamte bereits im Jahr 2020 Exhibitionistische Handlungen getätigt. Hier war auch zuerst gegen ihn ermittelt worden. Der erneute Vorfall hatte sich im September letzten Jahres ereignet. Zunächst war bereits gegen den Polizisten in Freiburg staatsanwaltschaftlich ermittelt worden. Die Ermittlungen wurden aber eingestellt, da sich kein hinreichender Tatverdacht für eine Straftat ergab.

Nach Informationen unserer Zeitung hatte bei dem Vorfall auch die Frage im Raum gestanden, ob der Beamte, der zuletzt an der Polizeihochschule Villingen-Schwenningen/Schwarzwald-Baar-Kreis tätig war und seit längerem krankgeschrieben sein soll, sich in dem Laden in Ettenheim vor einem Kind entblößt haben könnte.

In einem ähnlichen Fall hatte der Polizist 2020 schon einmal für Schlagzeilen gesorgt, als er in einem Baumarkt in Freiburg als mutmaßlicher Exhibitionist in Erscheinung trat. Auch damals wurden die Ermittlungen eingestellt. Dadurch, dass der Beamte nun das Bußgeld gezahlt und seinen Einspruch zurückgenommen hat, entgeht er einem öffentlichen Strafverfahren vor dem Amtsgericht Lahr.
Bernd Peters