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Urteil: Spiel der SC-Frauen gegen Leverkusen muss wiederholt werden

Das erste Heimspiel der SC-Frauen gegen Leverkusen muss neu angesetzt werden. Das entschied das DFB-Sportgericht.Das erste Heimspiel der SC-Frauen gegen Leverkusen muss neu angesetzt werden. Das entschied das DFB-Sportgericht. Archivfoto: Berger

Das DFB-Sportgericht hat einem Einspruch der SC-Frauen statt gegeben. Wie das Gericht am Donnerstag bekannt gab, wird die Wertung des Heimspiels zwischen dem SC Freiburg und Bayer 04 Leverkusen vom 1. Spieltag aufgehoben. Grund war ein wiederholter Elfmeter, der zum 3:2-Sieg für Leverkusen geführt hatte. Die Partie muss jetzt neu angesetzt werden. Und im DFB-Pokal treffen die SC-Frauen zuhause auf den FC Bayern München.

Die SC-Frauen erhalten eine zweite Chance, ihre Auftaktniederlage gegen Leverkusen vom 31. August 2024 wiedergutzumachen. Das DFB-Sportgericht hat dem Einspruch des SC Freiburg gegen die Spielwertung des Frauen-Bundesliga-Spiels gegen Bayer 04 Leverkusen stattgegeben.

In der 88. Spielminute der Begegnung des ersten Spieltags hatte Schiedsrichterin Theresa Hug auf Strafstoß für Bayer 04 Leverkusen entschieden. Im ersten Versuch hatte Kristin Kögel von der Werkself den Ball über das Tor geschossen. Doch die Schiedsrichterin hatte von ihrer Assistentin das Signal erhalten, dass sich Freiburgs Torhüterin Rafaela Borggräfe zu früh von der Torlinie bewegt habe und ließ den Strafstoß wiederholen. Beim zweiten Versuch verwandelte Kögel zum 3:2-Endstand für die Werkself.

Gegen die Wertung des Spiels hatte der SC Einspruch eingelegt und sich dabei darauf berufen, dass die Schiedsrichterin mit ihrer Entscheidung zur Wiederholung einen Regelverstoß begangen habe. Dieser Auffassung ist das Sportgericht nun gefolgt.

Laut Regelwerk (Fußball-Regel 14 Ziffer 2) können Schiedsrichter einen Strafstoß nur dann wiederholen, „wenn das Vergehen des Torhüters den Schützen eindeutig beeinträchtigt hat.“ Nach Überzeugung des Sportgerichtes wurde in dem vorliegenden Fall diese Regel missachtet. Angesichts des Zeitpunktes und des Spielstandes hat dieser Regelverstoß zudem die Spielwertung als verloren oder unentschieden mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst, so dass dem Einspruch stattzugeben war.

Dieses Urteil hat das DFB-Sportgericht am Donnerstag im schriftlichen Einzelrichter-Verfahren gefällt. Das Spiel ist nach dem Urteilsspruch neu anzusetzen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung des Richters kann binnen 24 Stunden nach Zugang Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt werden.

Am Samstag gegen Jena, im Pokal gegen den Deutschen Meister

Die SC-Frauen, die am vergangenen Sonntag 3:2 in Hoffenheim gewannen, bestreiten am kommenden Samstag in Freiburg ihr zweites Saisonheimspiel. Anpfiff im Dreisamstadion gegen Aufsteiger Carl Zeiss Jena ist um 12 Uhr. „Wir gehen jetzt auf jeden Fall mit Selbstvertrauen ins Heimspiel, können das Ergebnis in Hoffenheim natürlich aber auch richtig einordnen“, berichtet Interimstrainer Nico Schneck.

Ebenfalls ein Heimspiel im Dreisamstadion erwartet die Freiburgerinnen im Achtelfinale des DFB-Pokals. Die Gegnerinnen dann sind die amtierenden deutschen Meisterinnen vom FC Bayern München. Das ergab die Auslosung am Montagabend. Die Achtelfinalpartien werden zwischen dem 22. und 24. November ausgetragen – die zeitgenaue Ansetzung folgt noch.